Solo-Selbstständige wertschätzen und unterstützen

Die jetzige Landesregierung und große Teile der Gesellschaft in Schleswig-Holstein gehen teilweise immer noch davon aus, dass Solo-Selbständigkeit eine aus der Not heraus geborene, prikäre Form von Berufstätigkeit ist. Dies mag in einigen Bereichen zutreffen – für die meisten der in Schleswig-Holstein tätigen solo-selbständigen Spezialisten gilt das eher nicht. Die fehlende Wertschätzung für Solo-Selbständigkeit als gleichwertige Erwerbsform ist eines der Anliegen der AGS Schleswig-Holstein.

Kennzeichnend für Solo-Selbstständigkeit sind die zwei Merkmale: allein und selbstständig. Zwei Millionen Solo-Selbstständige arbeiten in Deutschland, das sind etwa fünf Prozent der Erwerbstätigen.

Solo-Selbstständigkeit ist ein Ausdruck der wachsenden Individualisierung und eines gestiegenen Unabhängigkeitsstrebens. Der Schritt in die Selbständigkeit schafft Freiräume in der Arbeitsgestaltung, um berufliche Anforderungen in Einklang mit der privaten Lebenswelt zu bekommen. Solo-Selbständigkeit wird jedoch auch durch die wachsende Bedeutung von Wissen begleitet.

Wir setzen uns ein für die Belange der Solo-Selbstständigen und fordern

  • Arbeitslosenversicherung mit leistungsgerechten Beiträgen für alle Solo-Selbstständigen ohne private Absicherung
  • Reales Einkommen als Bemessungsgrundlage für Kranken- und Rentenversicherung, weitere Senkung der Mindestbeitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Verbesserung des Mutterschutzes und Mutterschaftsgeld für Solo-Selbstständige
  • Gesetzliches Mindesthonorar, dass den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf
  • Ausweitung der gesetzlichen Unfallversicherung auf Solo-Selbstständige
  • Sozialschutz in Form eines Kurzarbeitergeldes und Insolvenzversicherung
  • Gleichstellung bei staatlicher Wirtschaftsförderung gegenüber anderen Unternehmensformen
  • Gleichbehandlung bei Aufträgen der öffentlichen Hand