Umwandlung des DIHK e.V. in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die AGS begrüßt die Umwandlung des DIHK e.V. in eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt, in der alle deutschen Industrie- und Handelskammern Mitglied sind: die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Das entsprechende Gesetz trat zum 01.01.2023 in Kraft.

Bekanntlich kämpfte der DIHK schon länger ums Überleben, nachdem ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt hatte, dass ein Unternehmer den Austritt seiner IHK aus dem DIHK verlangen kann, wenn dieser sich nicht mit politischen Äußerungen auf seinen Kompetenzbereich beschränkt.

Nunmehr ist verlässlich gewährleistet, dass alle IHK-Mitgliedsunternehmen auch auf Bundesebene und in Europa in die politische Interessen-vertretung einbezogen sind.

Die Wahrnehmung des Gesamtinteresses als wichtigste Aufgabe kann im Sinne der Gesamtverantwortung der Wirtschaft auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen. Denn die Wirtschaft ist vielfältig mit Politik und Gesellschaft verknüpft, was die Gesetzesnovelle klarstellt. Zudem koordiniert und fördert der DIHK e.V. und künftig die DIHK das Netzwerk der Auslandshandelskammern, Delegiertenbüros und Repräsentanzen der deutschen Wirtschaft. Diese Aufgabe hat nun Gesetzesrang erlangt.