Nach einer Studie unter Beteiligung der FES über die sogenannte Mitte hat mittlerweile jeder zwölfte Erwachsene in Deutschland ein rechtsextremes Weltbild. Antisemitismus und andere menschen-feindliche Einstellungen sind zwischenzeitlich weiter angestiegen. Gesunken ist das Vertrauen vieler Menschen in die Demokratie. Gleichzeitig ist das Gefühl politischer Machtlosigkeit bei vielen Menschen gewachsen. Gefühlt herrscht eine soziale Ungleichheit im Land, doch scheinbar wird das in der Politik nicht ausreichend nachempfunden.
Wer sich einsam und/oder sich aus der Gesellschaft ausgeschlossen fühlt, neigt eher zu antidemokratischen und menschenfeindlichen Einstellungen. Menschen, die wirtschaftlich schlechter gestellt sind, äußern häufiger Vorurteile gegen Minderheiten. Es gilt also, diejenigen zurückzugewinnen, die sich von den einfachen Ursachenerklärungen und Scheinlösungen rechtspopulistischer Positionen angezogen fühlen.
Was tun gegen Rechtsextremismus in den Betrieben?
Heute können wir davon ausgehen, dass sich Rechtsextremisten in Betrieben in Diskussionen am Arbeitsplatz einmischen, um das Betriebsklima in ihrem Sinne zu beeinflussen. Was also können Unternehmer tun, um rechtes Gedankengut gar nicht erst aufkommen zu lassen?
Die beste Prävention gegen menschenfeindliche Haltungen und antisemitische Tendenzen in Betrieben ist eine klare Haltung der Unternehmensleitung und eine Unternehmenskommunikation nach innen und außen, die demokratische Werte beinhaltet und rechtsextreme Bezüge ausschließt.
Eine weitere Möglichkeit wäre, im Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung einzubauen. Das sendet ein klares Signal an Arbeitnehmende mit einer rechtsextremen Einstellung. Auch in eine betriebliche Ethikrichtlinie ließe sich eine entsprechende Verpflichtung gegen Rechts einbauen oder in eine Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 BetrVG.
In Betrieben ohne Betriebsrat kann sich der Unternehmer auf die geltende Rechtslage berufen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt in allen deutschen Unternehmen.
Betriebsräte haben die Möglichkeit, Befragungen der Beschäftigten mit anonymen Fragebögen am Arbeitsplatz durchzuführen. Auf Betriebsversammlungen kann Rassismus und Antisemitismus zum Thema gemacht werden.
Fazit:
Gegen Rechtspopulismus in Betrieben müssen Unternehmer und Betriebsrat Seite an Seite zusammenarbeiten. Dabei gibt es keine Patenrezepte. Gemeinsame Erklärungen, die sich gegen Ausgrenzung und Fremdenfeindlichkeit positionieren, wären ein erster wichtiger Schritt. Damit allein wird rechtspopulistisches Denken allerdings nicht verschwinden.
Wir brauchen ein grundlegendes Umdenken hin zu einer zielgenaueren Wirtschafts- und Sozialpolitik, z.B. einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Als AGS richten wir deshalb unseren Fokus auf wichtige Zukunftsthemen.